Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein 09/2023 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 9 Anträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein & Marcel Beutel (KV Ostholstein) (dort beschlossen am: 25.08.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.08.2023, 08:51 |
A4: Direkte Demokratie unterstützen statt stutzen
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein möge
beschließen:
Direktdemokratische Elemente sind elementare Bestandteile einer demokratischen
Kultur. Die Möglichkeit, aus der Zivilgesellschaft heraus eine wirksame Kritik
am Handeln der Entscheidungsträger*innen zu äußern, Entscheidungen etwas
entgegenzustellen und eigene Positionen wirksam in politische Prozesse
einzubringen, ist gelebte Demokratie und trägt zur politischen Debatte um
konkrete kommunale Anliegen bei.
Die Einschränkungen des Bürgerentscheids durch die schwarz-grüne Landesregierung
kritisieren wir deutlich. Eine größer angelegte Teilhabe an demokratischen
Prozessen beschädigt demokratische Prozesse nicht; es stärkt und legitimiert
sie. Als basisdemokratische Organisation mit einer Geschichte des
zivilgesellschaftlichen Protests von unten widerstreben uns Einschränkungen
politischer Teilhabe. Eben so rufen wir die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die
Grünen dazu auf, die Grünen Wurzeln der Basisdemokratie zu erhalten.
Als GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein unterstützen ausdrücklich das Bündnis
„Rettet den Bürgerentscheid“, dem mittlerweile über 50 Organisationen angehören.
Wir fordern die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen auf, die
Einschränkungen bei Bürger*innebegehren rückgängig zu machen und keinen weiteren
Demokratieabbau zuzulassen.
Begründung
Bei den Einschränkungen, die die schwarz-grüne Koalition beschlossen hat, handelt es sich um folgende Aspekte:
Höhere Hürden bei der Zulassung von Bürger*innenbegehren (Anhebung der Mindestanzahl von Unterstüzer*innen, damit das Bürger*innenbegehren zugelassen wird)
Anhebung der Mindestquoren (Mindestanzahl an Zustimmung durch die Stimmberechtigten)
Es kann nur innerhalb einer dreimonatigen Frist gegen Beschlüsse der Gemeindevertretungen vorgegangen werden. Vorher gab es keine solche Frist.
Es gibt eine Frist von zwei Jahren, in denen abgelehnte Bürger*innenentscheide neu gestartet werden können.
Wenn ein Beschluss zur Bauleitplanung mit einer 2/3-Mehrheit gefällt worden ist, ist keinerlei Bürger*innenentscheid mehr möglich
Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, in dem es zu einem solchen Demokratieabbau kommt. 2011 haben die Grünen mit dafür gesorgt, dass die Bauleitplanung für Bürger*innenentscheide geöffnet wird und die Zivilgesellschaft in Form von Bürger*innenentscheiden konkrete Kritik an Bauvorhaben abstimmen lassen konnte.